Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2148
Ab welchem Zeitpunkt ist man an Aktien beteiligt?

BFH-Urteil zur Steuerfreiheit von Dividenden

Mehrere Münzstapel. © Shutterstock / Plufflyman
Eine Kapitalgesellschaft kaufte Aktien. Der Vertrag dazu wurde im Dezember unterzeichnet, die Bezahlung erfolgte im Januar. Das hat steuerlich höchste Relevanz und entscheidet über die Steuerfreiheit von Dividenden. Dazu musste der Bundesfinanzhof urteilen.

Für die Steuerfreiheit von Dividenden zwischen Unternehmen ist entscheidend, wann die Aktien in den Besitz der Firma übergehen. Steuerrechtlich kann es ausreichen, an einer Kapitalgesellschaft nur "wirtschaftlich", aber noch nicht "zivilrechtlich" beteiligt zu sein. Diese Feinheit kam einem Unternehmer zugute. 

Dividenden unter Kapitalgesellschaften bleiben nach dem Unternehmenssteuerrecht nahezu steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) per Urteil bestätigt. Eine Kapitalgesellschaft muss lediglich 1,5% Steuern auf eine empfangene Ausschüttung entrichten – vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt zu Beginn des Kalenderjahres der Ausschüttung mindestens 10%. 

Wann gehörten der Kapitalgesellschaft die Aktien?

In dem Streitfall hielt eine Kapitalgesellschaft bis zum Jahr 2013  genau 9,898% an einer Aktiengesellschaft (AG). Um von der günstigen Steuerregelung zu profitieren, kaufte das Unternehmen am 16.12.2013 weitere 50 Aktien. Damit stieg der Besitzanteil auf 10%. die Zahlung leistete das Unternehmen aber erst im Januar. 

Streitig war nun, ab wann die steuergünstige 10%-Grenze überschritten war. Die Richter stellten in ihrem Urteil auf das wirtschaftliche Eigentum ab. Dieses ist demnach im Dezember 2013 durch den Abschluss des konkreten Vertrags über die Aktien auf sie übergegangen.

Fazit: Dividenden unter Kapitalgesellschaften sind ab einem Anteil von 10% steuerbegünstigt. Relevant ist dabei der Kaufvertrag über die Aktien, nicht der Zeitpunkt der Zahlung.

Urteil: BFH, I R 50/19

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Rechtswidrige Versetzung: LAG bestätigt Unzulässigkeit bei geringwertigen Aufgaben

Direktionsrecht: Unwirksame Versetzung eines Abteilungsleiters

Muss die Versetzung eines Abteilungsleiters gleichwertig sein, oder darf der Arbeitgeber ihm auch eine andere Stelle zuweisen? Über die Reichweite des Direktionsrechts musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entscheiden. Das Gericht mahnte die Arbeitgeber bei der Ausübung ihres Direktionsrechts (§ 106 S.1 Gewerbeordnung) bei der Versetzung eines Abteilungsleiters sehr vorsichtig zu sein.
  • Fuchs plus
  • Positive Signale und institutionelle Zuflüsse stärken Marktoptimismus

Bitcoin: Antizyklisches Kaufsignal

© psdesign1 / stock.adobe.com
Der Waffenstillstand im Iran treibt Bitcoin (BTC) über 70.000 Dollar: Die Signale mehren sich, dass es von hier aus weiter aufwärts gehen könnte. Warum antizyklische Anleger jetzt genauer hinschauen sollten.
  • Fuchs plus
  • Zukunftssicherer Austausch: EuroCat und die Weiterentwicklung von BMEcat

EuroCat und BMEcat: Kompatible Formate für die E-Procurement-Zukunft

EuroCat ist die neue europäische Norm für digitalen Produktkatalog-Austausch. Sie vereint bewährte BMEcat-Strukturen mit zukunftssicheren Prozessen. FUCHSBRIEFE zeigen, wie der Standard europaweit kompatibel bleibt und die E-Procurement-Kette revolutioniert. Internationale Experten haben an dieser Innovation mitgewirkt.
Zum Seitenanfang