Arbeitgeber müssen Options-Regelungen anpassen
Die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmenserfolg durch Aktienoptionen ist ein beliebtes Instrument. Gerade bei Startups wird es oft eingesetzt, um wichtige Beschäftigte zu gewinnen oder zu binden. Ein weitverbreitetes Modell sind virtuelle Aktienoptionen (Employee Stock Option Programm, ESOP). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt die Fairnessregeln für diese Form der Bezahlung in Arbeitsverträgen neu gefasst.