Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2482
Geschäftsgeheimnisse richtig schützen

„Catch-all-Klausel“ ist unangemessen

Schutzschild. © vegefox.com / stock.adobe.com
Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist ein berechtigtes betriebliches Anliegen. Entsprechende Geheimhaltungsklauseln finden sich in vielen Arbeitsverträgen. Aber wie weit darf der Arbeitgeber gehen? Das musste jetzt das Arbeitsgericht (AG) in Aachen entscheiden.

Eine umfassende, zeitlich unbeschränkte „Catch-all-Klausel“, mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung aller im Betrieb des Arbeitgebers erlangten Geschäftsgeheimnisse, geht zu weit. Sie ist deshalb unwirksam und stellt keine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) dar. 

Mit der Catch-all-Geheimhaltungsklausel versuchen Unternehmen regelmäßig, vertrauliche Informationen wie Kundenlisten, Innovationsideen und technische Zeichnungen vertraglich zu schützen. Das Gericht in Aachen betonte jetzt aber, dass die Anwendung dieser Klausel weitere ausreichende Geheimhaltungsmaßnahmen des Arbeitgebers voraussetzet. Ansonsten liegen rechtlich betrachtet keine Geschäftsgeheimnisse vor, und der gesetzliche Schutz entfällt. 

Geheimhaltungsklausel ist unzureichend

Der Betrieb, Herstellerin von Verpackungsmaterial und Marktführerin in der Produktion von sogenannten „Sleeves“ (Schrumpffolien-Etiketten), verlangt vor Gericht von einem Mitarbeiter ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro für die aktive Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Während seiner Tätigkeit im Unternehmen verschickte der Arbeitnehmer E-Mails mit Anlagen an die Konkurrenz - mit relevanten Informationen über spezifische Leistungsdaten und Prozessparameter der zur Sleeves-Produktion benötigten Maschinen sowie technische Produktdaten. Dagegen klagte das Unternehmen.

Das Arbeitsgereicht verwarf die Klage der Firma trotzdem. Eine allgemein gehaltene Klausel allein sei keine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme. Der Arbeitnehmer habe nicht erkennen können, welche Informationen konkret Geschäftsgeheimnisse sein sollen. 

Fazit: Nur wer seine geheimen Informationen aktiv sichert, genießt den Schutz durch das Geschäftsgeheimnisgesetz. Die Entscheidung des AG ist ein Weckruf an Arbeitgeber, die „Catch-all-Klausel“ anzupassen oder durch ein konkreteres Geheimhaltungsmanagement zu ersetzen.

Urteil: AG Aachen vom 13.1.2022 Az.: 8 Ca 1229/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang