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Betrüger nutzen Verunsicherung wegen „neuem“ Gesetz

Fake-Rechnungen für Verpackungsregister!

Das Verpackungsgesetz ist noch nicht „angekommen“. Das machen sich Betrüger zunutze. Sie fordern Unternehmen in Schreiben auf, für einen angeblichen Eintrag im Verpackungsregister 200 Euro zu zahlen. Schlecht für den, der darauf eingeht.

Die Anmeldung im Verpackungsregister LUCID ist online möglich. Und sie kostenfrei. Vorsicht, nun kursieren gefälschte Rechnungen. Davor warnt die IHK Halle-Dessau. Unternehmer werden in Schreiben aufgefordert, für einen angeblichen Eintrag im Verpackungsregister 200 Euro zu zahlen.

Betrüger – laut IHK eine Stelle mit Berliner Adresse – machen sich die allgemeine Verunsicherung zunutze. Viele Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wissen nicht, wann ein Eintrag ins Verpackungsregister notwendig ist.

Hintergrund: Warum Eintrag Pflicht ist

Die Pflicht, sich für LUCID zu registrieren, entspringt dem Verpackungsgesetz. Es gilt seit 2019 in Deutschland. Sie tritt neben die Vorgabe, systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem oder mehreren dualen Systemen, die die spätere Entsorgung beim Endverbraucher übernehmen, anzumelden.

Dabei unterliegen diejenigen den Pflichten des Verpackungsgesetzes, die für die jeweiligen Verpackungen die Produktverantwortung tragen. Wesentliche Merkmale systembeteiligungspflichtiger Verpackungen: Sie werden mit Ware befüllt. Und sie fallen später beim privaten Endverbraucher als Abfall an. Sind beide Bedingungen erfüllt, gelten Unternehmer als Hersteller im Sinne des Gesetzes.

Weiterführende Hinweise:


 

Rat: Auf ominöse Schreiben nicht reagieren und schon gar nicht zahlen! Die IHK rät zur Strafanzeige. Allerdings handelt es sich in solchen Fällen um Briefkastenfirmen.

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