Fristen der Gesellschafterversammlung sicher einhalten
Gesellschafter, die den Termin er Gesellschafterversammlung verpassen oder nicht einhalten können, müssen in engen Fristen aktiv handeln (FB vom 24.07.2020). Dabei stoßen Gesellschafter in der Praxis bisweilen auf das Problem, dass gar nicht richtig klar ist, wann welche Fristen beginnen und enden. Verzerrt werden diese Fristen oft auch noch durch Wochenenden und Feiertage. Bisweilen dauert es auch geraume Zeit, bis das Versammlungsprotokoll fertiggestellt und übermittelt ist. Die Fristen beginnen aber schon mit der Gesellschafterversammlung zu laufen.
Klarer Blick auf enge Fristen
Für Gesellschafter ist ein Fristversäumnis ein Risiko. Wer nicht innerhalb der Fristen reagiert, kann seinen Einfluss auf Entscheidungen nicht mehr geltend machen. Die wenigsten Gesellschafter können aber zuverlässig nachprüfen, ob eine enge Frist auch rechtlich wirksam sind. Denn die Fristberechnung ist kompliziert und intransparent.
Jetzt gibt es ein nützliches Werkzeug, das Ihnen hilft, sämtliche Fristen genau im Blick zu behalten. Entwickelt wurde es übrigens von einem FUCHSBRIEFE-Leser, der als Rechtsanwalt und Steuerberater mit Schwerpunkt im Unternehmensrecht tätig ist. Er hat mit Partnern einen Fristenrechner für die Ladung zur Gesellschafterversammlung konstruiert. Mit diesem Rechner können Gesellschafter prüfen, ob eine enge Frist beachtet werden muss oder einen Anfechtungsgrund für die Gesellschafterversammlung darstellt. Geschäftsführer können mit dem Fristenrechner sicherstellen, dass sie fristgemäß einladen. Der Rechner ist rechtssicher und berücksichtigt die Postlaufzeiten, Sams- Sonn- und Feiertage und die normalen gesetzlichen Fristrechenregeln.