Keine Insolvenzumlage
Insolvenzumlagen für Beschäftigte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind unzulässig.
Wohnungseigentumsgemeinschaften müssen für Ihre Angestellten wie Hausmeister, Pförtner usw. keine Insolvenzumlage zahlen. Das entschied das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 23.10.2014, Az. B 11 AL 6/14 R. Der Grund: Gesetzlich sind Insolvenzverfahren über das Verwaltungsvermögen von Wohnungseigentümergemeinschaften ausgeschlossen. Demzufolge können auch keine Ansprüche auf Zahlung von Insolvenzgeld an Beschäftigte eintreten.