Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
4602
Genderkonforme Kundenkommunikation

Kunden müssen geschlechtsneutrale Anrede wählen können

Gender-Symbol Männlich, Weiblich, Divers. © Eoneren / Getty Images / iStock
Die deutsche Bahn wurde verurteilt, eine gender-konforme Kundenkommunikation anzubieten. Erstmals wurde in einem solchen Fall auch ein Schadenersatz verhängt. Entscheidend ist an dem Urteil, dass es weit über die Bahn hinaus geht. Es betrifft alle Unternehmen.

Unternehmen sollten ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main kennen. Das Gericht hat die Deutsche Bahn am Dienstag dazu verdonnert, genderneutral mit Kunden zu kommunizieren. Ab 2023 muss die Bahn auf eine geschlechtsspezifische Anrede (Herr/Frau) verzichten.  Die Bahn muss nun sämtliche Buchungssysteme anpassen und auch in der schriftlichen persönlichen Kundenkommunikation eine geschlechtsneutrale Anrede verwenden.

Bahn-Urteil geht alle Unternehmen etwas an

Geklagt hatte jemand, der sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnete und sich durch die vorgegebene Auswahl (Herr/Frau) im Buchungsprozess diskriminiert fühlte. Die Bahn muss sogar einen Schadenersatz zahlen (1.000 Euro), weil eine „psychische Belastung“ entstanden sei. Damit wurde ein Unternehmen nun erstmals zu einem Schadenersatz wegen nicht genderkonformer Ansprache verurteilt. Darüber hinaus folgt das OLG Frankfurt anderen Urteilen, die ebenfalls für eine geschlechtsneutrale Kundenkommunikation entschieden hatten.

Die OLG-Entscheidung wird weit über die Bahn ausstrahlen, denn es ist nicht auf die Bahn beschränkt. Im Prinzip kann von dem Urteil jedes Unternehmen mit seinen Buchungsprozessen (z. B. im Online-Shop) oder in der Kundenkommunikation betroffen sein. Unternehmensanwälte bestätigen das gegenüber FUCHSBRIEFE.

Jeder Unternehmer sollte seine Kundenkommunikation prüfen

Unternehmer sollten der zeitnah prüfen, ob ihr Webshop eine Angriffsfläche bietet und den Bestellprozess zeitnah geschlechtsneutral machen. Eine Lösung wäre, im Buchungsprozess entweder grundsätzlich auf die Auswahl einer Anrede (Herr/Frau) zu verzichten (DSGVO: Datensparsamkeit) oder diese Auswahl fakultativ zu machen. Möglich wäre auch, drei Optionen anzubieten (Herr/Frau/Divers – wobei Divers keine Anrede ist).

Fazit: Auf das Urteil kann man mit Zustimmung, Kopfschütteln, Stirnrunzeln, Lachen oder Weinen reagieren. Klar ist aber: Eine geschlechtsneutrale Kundenansprache ist de facto verpflichtend ist. Unternehmen, die ihren Kunden diese Möglichkeit nicht anbieten, gehen ins Risiko, verklagt zu werden, zu verlieren und künftig auch Schadenersatz zahlen zu müssen.
Meist gelesene Artikel
  • Deutschland debattiert über Faulheit

Weniger arbeiten, trotzdem kassieren?

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat zusammen mit dem arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Arbeitszeitdebatte angestoßen, die Wellen schlägt. "Ich arbeite um zu leben, nicht umgekehrt", haben viele Menschen in Deutschland als Lebenseinstellung gewählt. Das ist völlig in Ordnung. Aber nicht auf Kosten des Sozialstaats. Und genau da liegt das eigentliche Problem, meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Fuchs plus
  • Ranking Stiftungsvermögen 2025

Zwei Banken an der Spitze – starke Konkurrenz folgt

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Zehn Banken haben sich im Wettbewerb um das beste Stiftungsangebot 2025 der Endauswahl gestellt. Bewertet wurden unter anderem Anlagevorschläge, Transparenz, Service und Investmentkompetenz. Zwei Institute stechen besonders hervor, doch auch die Verfolger zeigen solide Leistungen. Eine differenzierte Analyse zeigt, worauf Anleger achten sollten.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025 - Wie wir werten

Stiftung Denkmalpflege Hamburg sucht Partner für 12 Millionen Euro: So läuft das Auswahlverfahren

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
Neueste Artikel
  • Fondsmanager und Private-Banking-Depots im Wochentest: Wer gewinnt, wer verliert?

Projekt 7 in KW 24 – ICFB siegt, FiNet verliert

Illustriert mit ChatGPT und CANVA
In der KW 24 zeigt sich das Private-Banking-Depot-Projekt der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz mit klaren Ausschlägen: Während die ICFB GmbH mit einem sauberen Wochengewinn überzeugt, verliert FiNet Asset Management deutlich. Beim Risiko glänzt das Bankhaus Carl Spängler mit einer spürbaren Verbesserung des Drawdowns.
  • Fondsmanager und Private-Banking-Depots im Wochentest: Wer gewinnt, wer verliert?

Projekt 8 in KW 24 – Triodos überzeugt, Commerzbank verliert

Illustriert mit ChatGPT und CANVA
Im Fondsprojekt der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zeigen sich in Kalenderwoche 24 klare Bewegungen: Die Triodos Bank setzt sich mit dem höchsten Wochenzuwachs an die Spitze, während die Commerzbank deutliche Verluste hinnehmen muss. Auch beim Risiko gab es Bewegung – mit der BW-Bank als positivem Ausreißer.
  • Fondsmanager und Private-Banking-Depots im Wochentest: Wer gewinnt, wer verliert?

Wochenbericht für Kalenderwoche 24: Projekt 5 – Hypo Vorarlberg glänzt, Plutos strauchelt

Illustriert mit ChatGPT und CANVA
Während die Hypo Vorarlberg Bank AG in Kalenderwoche 24 einen deutlichen Vermögenszuwachs erzielt, muss die Volksbank Vorarlberg Federn lassen. Auch beim Risiko zeigt sich Bewegung: Dr. Kohlhase reduziert den Drawdown merklich, Plutos verzeichnet dagegen ein kräftiges Plus beim Risiko. Ein Blick auf die Entwicklung im Projekt 5 der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz.
Zum Seitenanfang