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Genderkonforme Kundenkommunikation

Kunden müssen geschlechtsneutrale Anrede wählen können

Gender-Symbol Männlich, Weiblich, Divers. © Eoneren / Getty Images / iStock
Die deutsche Bahn wurde verurteilt, eine gender-konforme Kundenkommunikation anzubieten. Erstmals wurde in einem solchen Fall auch ein Schadenersatz verhängt. Entscheidend ist an dem Urteil, dass es weit über die Bahn hinaus geht. Es betrifft alle Unternehmen.

Unternehmen sollten ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main kennen. Das Gericht hat die Deutsche Bahn am Dienstag dazu verdonnert, genderneutral mit Kunden zu kommunizieren. Ab 2023 muss die Bahn auf eine geschlechtsspezifische Anrede (Herr/Frau) verzichten.  Die Bahn muss nun sämtliche Buchungssysteme anpassen und auch in der schriftlichen persönlichen Kundenkommunikation eine geschlechtsneutrale Anrede verwenden.

Bahn-Urteil geht alle Unternehmen etwas an

Geklagt hatte jemand, der sich weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnete und sich durch die vorgegebene Auswahl (Herr/Frau) im Buchungsprozess diskriminiert fühlte. Die Bahn muss sogar einen Schadenersatz zahlen (1.000 Euro), weil eine „psychische Belastung“ entstanden sei. Damit wurde ein Unternehmen nun erstmals zu einem Schadenersatz wegen nicht genderkonformer Ansprache verurteilt. Darüber hinaus folgt das OLG Frankfurt anderen Urteilen, die ebenfalls für eine geschlechtsneutrale Kundenkommunikation entschieden hatten.

Die OLG-Entscheidung wird weit über die Bahn ausstrahlen, denn es ist nicht auf die Bahn beschränkt. Im Prinzip kann von dem Urteil jedes Unternehmen mit seinen Buchungsprozessen (z. B. im Online-Shop) oder in der Kundenkommunikation betroffen sein. Unternehmensanwälte bestätigen das gegenüber FUCHSBRIEFE.

Jeder Unternehmer sollte seine Kundenkommunikation prüfen

Unternehmer sollten der zeitnah prüfen, ob ihr Webshop eine Angriffsfläche bietet und den Bestellprozess zeitnah geschlechtsneutral machen. Eine Lösung wäre, im Buchungsprozess entweder grundsätzlich auf die Auswahl einer Anrede (Herr/Frau) zu verzichten (DSGVO: Datensparsamkeit) oder diese Auswahl fakultativ zu machen. Möglich wäre auch, drei Optionen anzubieten (Herr/Frau/Divers – wobei Divers keine Anrede ist).

Fazit: Auf das Urteil kann man mit Zustimmung, Kopfschütteln, Stirnrunzeln, Lachen oder Weinen reagieren. Klar ist aber: Eine geschlechtsneutrale Kundenansprache ist de facto verpflichtend ist. Unternehmen, die ihren Kunden diese Möglichkeit nicht anbieten, gehen ins Risiko, verklagt zu werden, zu verlieren und künftig auch Schadenersatz zahlen zu müssen.
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