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Betrieb | Recht

Neue Sicherheitsvorschriften

Die neue Betriebssicherheitsverordnung soll ab 1. Juni 2015 gelten. Sie sind verpflichtet, sie dann auch im Betrieb auszuhängen.
Ab dem 1. Juni gelten neue Vorschriften für die Betriebssicherheit. Sie lösen die seit 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung ab. Die redaktionelle Überarbeitung lehnt sich an die Gefahrstoffverordnung an. Sie müssen die neue Verordnung Ihrem Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung stellen. Zudem ist sie am Schwarzen Brett aushangpflichtig. Prüfvorschriften für gefährliche Arbeitsmittel werden extra in einem Anhang aufgeführt. Dazu gehören Krane, bühnentechnische und Gasverbrauchseinrichtungen. Der Anhang soll noch erweitert werden. Neu ist eine Prüfplakette für Aufzüge. Sie muss deutlich im Fahrstuhl angebracht sein. Damit soll sichtbar dokumentiert werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen erfolgt sind.

Fazit: Der Arbeitsschutz als unternehmerische Aufgabe wird durch die neue Verordnung immerhin nicht erschwert.

Hinweis: Die Betriebssicherheitsverordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums unter www.bmas.de.

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