Gefährdungsbeurteilung bei Einführung einer IT-App
Handscanner sind in der Wirtschaft weit verbreitet und sind ein cleverer Logistikhelfer. Unternehmen, die solche Geräte einführen wollen, müssen zuvor unter Umständen eine Gefährdungsbeurteilung mit Beteiligung des Betriebsrates durchführen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden.