Onlinehändler müssen nicht per Telefon erreichbar sein
Selbst Online-Riesen wie Amazon müssen keine Telefonnummer für Service-Fragen angeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass es keine Pflicht für Onlinehändler gibt, telefonisch erreichbar zu sein. Ein E-Mail-Service reicht aus. Wichtig ist dabei nur, dass die Kunden „schnell und effizient" Kontakt aufnehmen können.
Urteil:
EuGH vom 10.7.2019, Az.: C-649/17