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Gericht verpflichtet Shell zum Klimaschutz

Präzedenzfall sorgt für schnelle Strategieänderungen

Präzedenzfall sorgt für schnelle Strategieänderungen. Copyright: Shell
Am 18. Januar berichteten FUCHSBRIEFE über die Klage gegen Shell, deren Ausgang jüngst für Schlagzeilen sorgte. Und unsere Einschätzung von damals bestätigt sich: Das Urteil ist ein Präzedenzfall für zahlreiche Unternehmen.

Klimastreitigkeiten gegen Unternehmen für fossile Brennstoffe gewinnen an Dynamik. Bis vor kurzem ging es in den meisten Fällen um Haftungsklagen: Betroffene  Unternehmen wurden aufgefordert, für ihr Verhalten in der Vergangenheit Schadensersatz zu zahlen.

Der Rechtsfall gegen Shell ist nur ein weiterer Beschleuniger dieser Entwicklung. Er gehört allerdings zu der wachsenden Zahl von sogenannten „Menschenrechtsfällen“, die darauf abzielen, die Strategie eines Unternehmens radikal zu verändern und damit das Geschäftsmodell zu stören.

Präzendenzfall für Multis

Das „Shell-Urteil“ ist somit Präzedenzfall für andere multinationale Konzerne und deren Umweltverhalten (FB vom 18.1.). Ein niederländisches Gericht hat dem Öl- und Gaskonzern Royal Dutch Shell deutlich schärfere CO2-Ziele verordnet. Gemäß dem Urteil muss der britisch-niederländische Konzern seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2030 um netto 45% im Vergleich zu 2019 senken.

Die Argumentation von Richterin Larisa Alwin vom Amtsgericht in Den Haag ist wegweisend. Sie begründet ihre Entscheidung damit , dass die derzeitige Klimastrategie des Ölkonzerns nicht konkret genug sowie voller Vorbehalte sei und auf der Beobachtung gesellschaftlicher Entwicklungen statt auf der Eigenverantwortung des Unternehmens basiere, um die CO2-Emissionen zu senken. Schließlich gäbe es auch Menschenrechts-Verpflichtungen für den Konzern.

Urteil "von erheblicher Bedeutung"

Sieben Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, darunter Milieudefensie, der holländische Arm der Organisation „Friends of the Earth“, die den Prozess initiiert hatten, sowie 17.379 Bürger hatten den Konzern mit Hauptsitz im niederländischen Den Haag verklagt. Sie forderten vom Gericht, dass Shell seine Emissionen im Einklang mit den globalen Zielen des Pariser Klimaabkommens senkt.

„Wirtschaftlich, rechtlich und gsellschaftlich ist das Urteil von erheblicher Bedeutung“, sagt Thom Wetzer. Er leitet das Programm für nachhaltiges Recht an der Universität Oxford. Alle Unternehmen der Energiewirtschaft und alle großen Emittenten werden jetzt ihre Pläne zur Dekarbonisierung beschleunigen müssen.

Mit weiteren Klagen zu rechnen

Nun ist mit weiteren Klagen zu rechnen. Donald Pols, Direktor von „Friends of the Earth“ in den Niederlanden, bezeichnet das Urteil bereits als „monumentalen Sieg“. Den Klägern zufolge handelt es sich um das erste Verfahren, bei dem ein internationaler Konzern von einem Gericht zu einer Änderung seiner Klimapolitik aufgerufen wurde.

Zwar wird Shell wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Aber der Konzern hat die Niederlage faktisch schon eingestanden. So hat der Konzern angekündigt, die Kohlenstoffintensität der fossilen Brennstoffe, die es produziert und verkauft, im Vergleich zu 2016 zu senken. Bis 2023 sollen es 6%, bis 2030 dann 20% und bis 2035 schließlich 45% sein. Bis 2050 will der Konzern die Netto-Null Emission erreichen.

Fazit: Egal, ob Shell im Berufungsverfahren obsiegt … Die Risiken für Multis nehmen exorbitant zu. Sie werden also schon in vorauseilendem Gehorsam ihre Strategien und Geschäftsmodelle anpassen. Das wird auch für Bewegung auf den Kapitalmärkten sorgen.

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