Privat schriftlich
Darlehen zwischen Verwandten sollten immer schriftlich vereinbart werden. Sonst könnte es Probleme bei der Rückzahlung geben.
Auch bei Darlehen, die Sie innerhalb der Familie vergeben, sollten Sie immer einen schriftlichen Vertrag abschließen. Andernfalls ist der Nachweis über die Vereinbarung schwierig, stellte das Landgericht Coburg fest (Urteil vom 7.2.2014, Az. 22 O396/13). Unabhängig von der Art der Vereinbarung - mündlich oder schriftlich - gilt wie für alle nicht ausgeklagte Forderungen eine dreijährige Verjährungsfrist.