Privatauto an Firmensteckdose aufgeladen
Strom auf Firmenkosten zu zapfen ist noch kein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Das meint jedenfalls das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Für das Vergehen, bei dem es um Strom im Wert von 40 Cent ging, sei eine Abmahnung ausreichend.
Während der Spätschicht hatte der Mitarbeiter sein Hybridauto an einer 220-Volt-Steckdose im Flur eines Seminartraktes aufgeladen, obwohl dies laut Hausordnung verboten gewesen sei, wie der Arbeitgeber argumentierte. Diese Hausordnung habe nur für die Gäste gegolten, stellte das Gericht fest. Die Kammer hatte Zweifel, ob von einem unerlaubten Laden auszugehen sei. Das Laden anderer elektronischer Geräte der Mitarbeiter sei schließlich geduldet..
Fazit: Unerlaubtes Aufladen des Privatfahrzeugs auf Kosten des Arbeitgebers hat zunächst nur eine Abmahnung zur Folge.
Urteil: LAG Düsseldorf vom 19.12.2023, Az.: 8 Sa 244/23