D&O-Police deckt nicht alle Risiken
Ein Finanzmanager überwies 50 Millionen Euro an Betrüger – und muss nun voll mit seinem privaten Vermögen dafür geradestehen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied, dass auch eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung bei solch grober Fahrlässigkeit nicht vor der persönlichen Haftung schützt.