Der Betrieb ist kein Ponyhof, mitunter herrschen raue Sitten. Aber darf das so weit gehen, dass ein seit über fünf Jahren beschäftigter Be- und Entlader eines Logistikunternehmens seinen Gruppenleiter verbal und tätlich angreifen kann? Die Firma kündigte dem Mitarbeiter, das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen musste über die Rechtsmäßigkeit befinden.