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Bauunternehmer bleibt auf der Abschlussrechnung sitzen

Schwarzgeldabrede per WhatsApp

Der Umfang der Schattenwirtschaft ging zwar 2019 leicht zurück. Aber Experten schätzen, dass immer noch 319 Mrd. Euro pro Jahr in diesem Sektor landen. Dass dies für Unternehmen das am Ende des Tages fatal ausgehen kann, zeigt ein Fall aus Bochum.

Wer schwarz arbeitet hat kein Anrecht auf Entlohnung. Ein Bauunternehmer aus Bochum bekommt deshalb für Sanierungsarbeiten in Düsseldorf nichts bezahlt. Seine Bemühungen vor Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf das Geld (275.000 EUR) einzuklagen, blieben erfolglos. Obschon der Bauunternehmer und auch der Auftraggeber dies leugneten, war das OLG Düsseldorf durch dokumentierte WhatsApp-Nachrichten davon überzeugt, dass die Parteien eine "Schwarzgeldabrede" getroffen hatten.

Ohne Rechnung und Mehrwertsteuer

Nach Einschätzung des Gerichts waren die Parteien sich einig, die umfangreichen Sanierungsarbeiten ohne Rechnung und Mehrwertsteuer abzuwickeln. Mehrere hunderttausend Euro für Abschläge wechselten so den Besitzer. Nach Abschluss der Arbeiten kam es zum Streit. Der Bauunternehmer klagte auf 275.000 Euro. Die Klage scheiterte an der Schwarzgeldabrede.

Am Finanzamt vorbei

Die Richter des 21. Zivilsenats konnten süffisant eine WhatsApp-Nachricht zitieren. Darin bittet der Bauunternehmer den Kunden, die Zahlung per Überweisung auf zwei verschieden Konten aufzuteilen, "damit nicht so viel an die Augen von F…. kommt". Mit ‚F‘ ist nach Einschätzung der Richter unzweideutig das Finanzamt gemeint.

Fazit: Wer ohne Rechnung und Mehrwertsteuer für einen Auftraggeber arbeitet, hat keine Chance sein Geld vor Gericht einzuklagen.

Urteil: OLG Düsseldorf vom 21.1.2010, Az.: I-21 U 34/19

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