Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1504
Schadensersatzansprüche durch Auftragsverlagerung an eine Ersatzfirma

Verjährungsfrist ist nicht gleich Verjährungsfrist

Verjährungsfristen spielen im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. Die übliche zweijährige Verjährungsregelung des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB greift allerdings nicht immer, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat.

Die Verjährungsfrist bei Schadensersatz kann bis zu drei Jahre betragen. Etwa, wenn zur Beseitigung des Schadens ein weiteres Unternehmen beauftragt werden muss. Das entschied der Bundesgerichtshof im Falle einer Reinigungsfirma, die ihre Dienste nur mangelhaft erbracht hatte.

Und dies war der konkrete Fall. Der Reinigungsvertrag zwischen dem Land Berlin und einer Firma war vom Land außerordentlich gekündigt worden. Die Firma hatte ihre Leistung nur mangelhaft erbracht. Das Land beauftragte ein anderes Unternehmen. 

Keine Mängelbeseitigung

Die dadurch entstandenen Mehrkosten verlangte das Land von der ursprünglichen Reinigungsfirma zurück. Dies  allerdings erst nach drei Jahren. Die Firma weigerte sich zu zahlen, mit Hinweis auf Ablauf der Verjährungsfrist. Das Land Berlin erhob Klage. 

Der BGH entschied, dass der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers in diesem Fall einer regelmäßigen Verjährung von drei Jahren und nicht von zwei Jahren unterliegt. Es gehe bei dem geltend gemachten Schaden nicht um Kosten der Beseitigung von Mängeln bei Reinigungsleistungen, sondern um einen Schaden, der durch die Beauftragung eines Drittunternehmens entstandenen ist. Die Reinigungsfirma muss deshalb die Mehrkosten übernehmen (Verjährungsregelung gemäß §§ 195, 199 BGB). 

Fazit: Liefert eine Firma eine schlechte Leistung ab und muss deshalb ein anderes Unternehmen die Arbeiten übernehmen, verlängert sich die Verjährungsfrist auf Schadensersatz von zwei auf drei Jahre.

Urteil: BGH vom 10.10.2019, Az.: VII ZR 1/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
  • Fuchs plus
  • Aufwertungstrend dürfte sich fortsetzen

Thailands Währung will nach oben

Thailands Wirtschaft läuft. Die Notenbank erwartet ein Wirtschaftswachstum von 2,6% in diesem Jahr. 2025 soll es sogar noch mehr sein. Angeschoben wird die Konjunktur insbesondere vom Tourismus und dem privaten Konsum. Das wird auch dem Bath noch Flügel verleihen.
Zum Seitenanfang