Kein Anspruch auf EU-Vaterschaftsurlaub
Die EU-Richtlinie zur Familienstartzeit hat der Gesetzgeber nicht eins zu eins umgesetzt. Ob die EU-Richtlinie dann trotzdem für deutsche Firmen gilt, hatte das Landgericht (LG) Berlin zu entscheiden. Die Richter pochten darauf, dass im Zweifelsfall nach deutschem Recht zu verfahren ist.