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Vorsicht vor Fake-Abmahnungen

Warnung vor falschem Berliner Rechtsanwalt

© PashaIgnatov / Getty Images / iStock
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor einer neuen Abmahn-Masche. Die basiert auf frei zugänglichen Unternehmensdaten, die in Auskunftsmedien allgemein zugänglich sind.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) warnt vor einem betrügerischen Rechtsanwalt namens „Dr. Matthias Losert“ aus Berlin. Das Problem: Den gibt es tatsächlich, er ist aber nicht der eigentliche Versender derzeit kursierender Fake-E-Mails.

Der falsche „Dr. Matthias Losert“ versendet derzeit Mails in Sachen „urheberrechtliche Abmahnung“. Der Betrüger nimmt Bezug auf eine angeblich zuvor erfolgte Abmahnung wegen „illegalem Herunterladens eines geschützten Films“. Unter Nennung einer Frist wird von den Empfängern "zur Vermeidung weiterer rechtlicher Schritte" gefordert, sich unter einer angegebenen URL-Adresse (matthias-losert.com) zu verifizieren, um dann die erforderlichen Zahlungsinformationen zu erhalten. Achtung: Diesen Link nicht anklicken, erklärt der DSW.

Forderung: 450 Euro

Betroffenen Adressaten soll mit einer speziellen Form des Phishings, gekleidet in ein Anwaltsschreiben, ohne großen Aufwand Geld aus der Tasche gezogen werden. Es wird Zahlungsdringlichkeit vorgetäuscht. Unter Nennung einer Frist wird von den Empfängern "zur Vermeidung weiterer rechtlicher Schritte" gefordert, sich unter der angegebenen URL-Adresse zu verifizieren, um dann die erforderlichen Zahlungsinformationen (Forderung etwa 450 Euro) zu erhalten.

Unternehmer als Zielscheibe

Unternehmer stehen generell im Fokus von Täuschungsmanövern. Dabei werden öffentlich zugängliche Daten gezielt genutzt. Die Ansprache erfolgt in aller Regel "kalt" und ohne vorhergehenden Kontakt. Da Ihre Unternehmensdaten irgendwann veröffentlicht wurden und damit in Auskunftsmedien allgemein zugänglich sind, müssen auch Sie damit rechnen, zur Zielscheibe zu werden. Die häufigsten Methoden der Betrüger: Formularfallen (ca. 365 Mio. Euro potenzieller Schaden pro Jahr), Telefonfallen und Abmahnwesen.

Abmahnung – was tun?

Sollte sich aus der Abmahnung keine Klagebefugnis ergeben, fordern Sie den Absender schriftlich zum Nachweis auf. Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen IHK oder Ihrem Berufsverband unter Beifügung der Abmahnung sowie der abgemahnten Werbemaßnahme.

Mehr: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. https://www.dsw-schutzverband.de/

https://www.dsw-schutzverband.de/

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