Wenn Mitarbeiter für den Arbeitgeber bürgen
Bürgen Angestellte für den Arbeitgeber, darf es nicht zu deren Überforderung kommen. Grundsätzlich aber dürfen die Angestellten mit Bürgschaften einspringen, gerät der Arbeitgeber in finanzielle Turbulenzen, sagt der Bundesgerichtshof (BGH).
Zwei Angestellte verloren durch eine solche Bürgschaft 150.000 Euro und klagten. Ihr Argument: Die Bürgschaft sei sittenwidrig gewesen.
Der elfte Senat des Bundesgerichtshofs wies die Klage zurück. Er betonte, dass es in der Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer liege, ob sie eine Bürgschaft geben. Eine krasse finanzielle Überforderung liege jedenfalls nicht vor.
Fazit:
Unternehmen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können sich von ihren Angestellten durchaus ansehnliche Bürgschaften einräumen lassen.
Urteil: vom 11.9.2018, Az.: XI ZR 380/16