Betrieb muss Verzugszinsen aus Sozialplanabfindung zahlen
Ein Sozialplan ist immer dann notwendig, wenn Betriebsänderungen anstehen und es darum geht, negative wirtschaftliche Folgen für die Mitarbeiter zu lindern. Gibt es Streit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, entscheidet die Einigungsstelle. Gegen den Spruch klagte ein Arbeitgeber erfolglos und soll jetzt auch noch Verzugszinsen zahlen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) positioniert sich eindeutig.