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Wahlmöglichkeit entfällt

Steuern: Buy Outs erschwert

Die Bundesregierung erschwert die Beteiligung an Management Buy Outs. Zum Nachteil für kleinere Angestellte.
Die Bundesregierung erschwert Management Buy Outs (MBO). Insbesondere für Angestellte, die sich mit geringem Kapital an einem solchen Buy Out beteiligen wollen, wird es finanziell unattraktiver. Hintergrund ist die Neufassung des § 32d Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst b) EStG. Sie wurde noch kurz vor Weihnachten verabschiedet, als sich die meisten Beobachter bereits in den Urlaub verabschiedet hatten. Durch die Gesetzesneufassung entfällt bei Dividendenzahlungen in der Regel die Wahlmöglichkeit zwischen Abgeltungsteuer und Einkommensteuer. Diese hatte den Vorteil, dass bei Option zur Einkommensteuer das Teileinkünfteverfahren die tatsächliche Steuerlast unter die Summe drückte, die bei Wahl der Abgeltungsteuer fällig geworden wäre. Den Anstoß zur Gesetzesänderung gab der Bundesrat. Dass das links dominierte Gremium aufgrund eines BFH-Urteils mit der Neuregelung ausgerechnet kleinere Angestellte, die sich an einem Buy Out beteiligen, schlechter stellt, ist ein Treppenwitz. Denn die vage Formulierung, wonach der Gesellschafter durch die berufliche Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft nehmen können muss, nimmt diesen Kreis von der Wahlmöglichkeit aus. Freilich: Das Steuersparmodell, z. B. nahe Angehörige zu bedenken, ist damit auch erledigt.

Fazit: Faktisch dürften nur noch Minderheitsgesellschafter, die gleichzeitig in der Geschäftsführung sind, in den Genuss der Wahlmöglichkeit kommen.

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