Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2601
Beliebtes Modell im Handel

0-Prozent-Finanzierung für Kunden geht auf Kosten der Marge

Wer Kunden Ratenzahlungen zu null Prozent Kosten einräumt, muss scharf kalkulieren. Der Bundesfinanzhof hat einem klagenden Unternehmen gerade einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Passen Sie auf bei 0%-Finanzierungen als Kaufanreiz. Zwar gehören solcherart Warenverkäufe heutzutage zum Alltag im Handel. Insbesondere bei größeren Elektrogeräten, Fahrrädern oder Möbeln sind sie die Regel. Bedenken Sie aber bei der Kalkulation: Ihr Unternehmen muss trotzdem für den vollen Kaufpreis Mehrwertsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Es geht nicht, nur auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Zinsanteil für die jeweilige Ware Umsatzsteuer abzuführen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt einen entsprechenden Fall entschieden. Das klagende Unternehmen hatte seinen Kunden jeweils zur Begleichung des Kaufpreises für die gekaufte Ware einen Darlehensvertrag mit einer Bank vermittelt. Die Bank überwies den Darlehensbetrag abzüglich eines Zinsanteils an das Unternehmen.

Zinsabführung an die Bank mindert mehrwertsteuerpflichtigen Kaufpreis nicht

Die Kunden schuldeten und zahlten mit ihren Ratenzahlungen an die Bank in der Summe aber nur den Kaufpreis, den sie auch bei einer sofortigen Barzahlung der erworbenen Ware hätten bezahlen müssen. Sie mussten also keinen Zins zahlen. Sie wussten allerdings durch Hinweise im Kaufvertrag, in welcher Höhe das Unternehmen Zinsen an die Bank zahlen musste.

Der Einbehalt der Zinsen durch die Bank kann das Unternehmen aber steuerlich nicht für sich nutzen. Denn er hatte seine Ursache nicht in dem Rechtsverhältnis des Unternehmens zu den Kunden, sondern allein im Rechtsverhältnis des Unternehmens zur Bank, urteilte der BFH. Dieses gesondert zu betrachtende Rechtsverhältnis zur Bank könne die mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Lieferungen des Unternehmens an die Kunden nicht mindern.

Fazit: Eine Zinsabführung an die Bank, die in das Ratenzahl-Modell eingebunden ist, mindert nicht den mehrwertsteuerpflichtigen Kaufpreis. Unterm Strich geht 0%-Finanzierung also auf Kosten der Marge des Verkäufers.

Urteil: BFH XI R 15/19

​

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Die Anlageidee der CONCEPT Vermögensmanagement GmbH & Co. KG

CONCEPT im Härtetest: Hervorragende Kundenreise, ausbaufähiger Anlagevorschlag

Illustriert mit MS Copilot
Eine Erbschaft verändert das Leben eines vermögenden Akademikers. Statt eines Produktverkäufers sucht er einen fachlichen Sparringspartner, der Kapitalmärkte versteht, Risiken einordnet und Vermögen langfristig strukturiert. Bei CONCEPT Vermögensmanagement erlebt er im TOPS-Test 2027 eines der stärksten Beratungsgespräche des Wettbewerbs. Die Customer Journey überzeugt auf ganzer Linie. Doch ausgerechnet der Anlagevorschlag kann die hohen Erwartungen am Ende nicht vollständig erfüllen.
  • Fuchs plus
  • Onlinehandel

Mailadresse muss funktionieren

Onlinehändler müssen eine E-Mail-Adresse angeben, über eine Kommunikation möglich ist. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
  • Konjunktur

Wachstum trotz Krisen

Die deutsche Wirtschaft wird laut Prognosen wieder wachsen. Das gibt Hoffnung. Auch für die gebeutelte Autoindustrie nach den Gesprächen des EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič in Peking.
Zum Seitenanfang