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Klarstellungen und Anpassung zur Grenzgänger-Regel

Änderungen in den DBAs mit Österreich und der Schweiz

© Alexander Shcherbak / dpa / picture-alliance
Deutschland, Österreich und die Schweiz sind wirtschaftlich eng miteinander verflochten. Darum gibt es einige gemeinsame Steuerregeln. Festgehalten sind diese in Doppelbesteuerungsabkommen. In denen gab es jüngst Anpassungen.
In den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz und Österreich gibt es Änderungen. Im DBA Österreich gilt ab dem 01.01.2024, dass Personen bereits dann Grenzgänger sind, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Ein regelmäßiges Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Das ist vor allem im Hinblick auf Homeoffice-Regelungen sinnvoll.

Klarstellungen

Daneben wurde im DBA Österreich klargestellt, was nicht als Betriebsstätte zählt. Das sind Einrichtungen, "die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden."

Im DBA Schweiz wurde geregelt, dass eine DBA-Freistellung einer Ergänzungsbesteuerung im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung nicht widerspricht. Außerdem wurde die Verpflichtung zur Gegenberichtigung von Gewinnkorrekturen bei verbundenen Unternehmen eingeführt.

Änderungen der Präambel

Zudem gibt es in beiden DBAs Anpassungen in der Präambel. Darin ist nun festgehalten, dass die Abkommen den Zweck umfassen, Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung zu vermeiden. Das ist eine formelle Änderung die bei Streitigkeiten vor Gericht herangezogen werden kann.

Fazit: Die Anpassung der Grenzgänger-Eigenschaft im DBA Österreich ist eine positive Veränderung der Rechtslage.
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