Auskunft muss nicht stimmen
Finanzämter müssen Anfragen in Bezug auf Lohnsteuern nicht inhaltlich prüfen. Ihre Auskünfte sind deshalb nicht rechtsverbindlich.
Auskünfte des Finanzamtes bei der Lohnsteuer müssen nicht stimmen. Dies entschied der BFH, (Urteil vom 27.2.2014, Az. VI R 23/13). Das Finanzamt prüft bei einer Vorabanfrage nur formal, ob der Sachverhalts in sich schlüssig und nicht offensichtlich fehlerhaft ist. Eine inhaltliche Entscheidung ist damit nicht gegeben. Begründet wird dieses Urteil mit der Möglichkeit des Fragenden, gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel einzulegen. Rechtssicherheit vorab – und damit das Vermeiden eines Prozesses – hat der Steuerpflichtige also nicht.
Fazit: Ein Auskunftsrecht, das letztlich nichts wert ist und also eigentlich nichts bringt. Ein Trost: Die Anfrage kostet nichts.