Bessere Konditionen
Exportfinanzkredite lassen sich jetzt besser von der Steuer absetzen.
Bei bundesverbürgten Exportfinanzkrediten können Sie künftig höhere Kosten geltend machen. Das entschied der Interministerielle Ausschuss. Betroffen sind jene Aufwendungen für Externe, die Ihnen vor einer Entschädigung entstehen: Rechtsanwaltshonorare, Gutachterkosten, Aufwendungen für Financial Advisors. Übernommen werden Kosten oberhalb von 10.000 Euro. Die ersten 10.000 Euro und interne Kosten wie personeller Mehraufwand werden nicht erstattet. Die jetzt getroffene Regel soll bei der Restrukturierung größerer bankfinanzierter Projekte frühzeitig Maßnahmen zur Schadensvermeidung bzw. -minderung erleichtern.
Fazit: Sie sollten bei Ihren garantierten Exportkrediten die neuen Möglichkeiten nutzen.