Besteuerung von VIP-Logenplätzen
Unternehmer machen Mitarbeitern oder Kunden manchmal besondere Zuwendungen. Das können kleine Geschenke, aber durchaus auch einmal VIP-Logenplätze sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun darüber entschieden, wie die Pauschalsteuer ermittelt werden muss und wie sie geschätzt werden darf.
Unternehmer können Geschenke an Mitarbeiter oder Kunden mit einer Pauschalsteuer von 30% versteuern - und deren Wert darf auch geschätzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall entschieden