Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2003
Was ist grobes Verschulden?

BFH gestattet Änderung des rechtskräftigen Steuerbescheid unter Bedingungen

© Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Ein Steuerzahler ärgerte sich mächtig, als er sah, dass in seiner Steuererklärung ein Fehler unterlaufen war. Da er der Ansicht war, dass der Fehler Schuld des Arbeitgebers gewesen sei, wollte er den rechtskräftigen Steuerbescheid nochmal abändern. Finanzamt und Finanzgericht stellten sich quer. Doch der BFH schlug sich auf seine Seite. Steuer-Füchse sollten die Begründung kennen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Fall den Spielraum für Änderungen an einem rechtkräftigen Steuerbescheid erweitert. Darüber durfte sich ein Arzt freuen, der irrtümlich Einnahmen sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt hatte. Weder er, noch seinem Steuerberater war diese Dopplung aufgefallen.

Wie konnte das passieren? Der Arzt war Chirurg in einem Krankenhaus und nebenbei noch im wahlärztlichen Dienst (ambulant und stationär) tätig. Das Krankenhaus unterwarf die stationär erbrachten Leistungen dem Lohnsteuerabzug. Das teilte es dem Arzt aber nicht mit, der sowohl das Einkommen aus den stationären als auch den ambulanten Dienst als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angab. 

Grobes Verschulden würde keine Änderung rechtfertigen

Das Finanzamt veranlagte die Steuer erklärungsgemäß. Dem Arzt fiel im Nachhinein der Fehler auf und beantragte - nach Ablauf der regulären Frist - eine Änderung. Die lehnten sowohl das Finanzamt, als auch das Finanzgericht ab. Der Fehler sei das grobe Verschulden des Arztes gewesen - Pech gehabt.

Der BFH gab jedoch dem Arzt recht. Grobes Verschulden würde dem Steuerpflichtigen einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Das sei hier nicht der Fall. Er habe die "ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise" auch nicht verletzt. Der Fehler lag beim Krankenhaus. Der Steuerbescheid muss also doch noch einmal geändert werden.

Fazit: Beruht der Fehler in der Steuererklärung auf dem groben Verschulden des Steuerpflichtigen, ist es schwer noch nachträgliche Änderungen am Steuerbescheid zu veranlassen. Im verhandelten Fall lag das aber nicht vor.

Urteil: BFH; VIII R 9/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang