BFH gestattet Änderung des rechtskräftigen Steuerbescheid unter Bedingungen
Ein Steuerzahler ärgerte sich mächtig, als er sah, dass in seiner Steuererklärung ein Fehler unterlaufen war. Da er der Ansicht war, dass der Fehler Schuld des Arbeitgebers gewesen sei, wollte er den rechtskräftigen Steuerbescheid nochmal abändern. Finanzamt und Finanzgericht stellten sich quer. Doch der BFH schlug sich auf seine Seite. Steuer-Füchse sollten die Begründung kennen.