So manche Steuerermäßigung ist nur einmal im Leben möglich. Darüber müssen Steuerberater ihre Mandanten informieren - sonst gehen sie Haftungsrisiken ein.
Ein Steuerzahler ärgerte sich mächtig, als er sah, dass in seiner Steuererklärung ein Fehler unterlaufen war. Da er der Ansicht war, dass der Fehler Schuld des Arbeitgebers gewesen sei, wollte er den rechtskräftigen Steuerbescheid nochmal abändern. Finanzamt und Finanzgericht stellten sich quer. Doch der BFH schlug sich auf seine Seite. Steuer-Füchse sollten die Begründung kennen.
Steuerzahler sollte unbedingt die Einspruchsfristen bei der Steuererklärung beachten. Werden die "verschlafen", ist es schwer, bestandskräftige Bescheide noch anzugreifen. Das Finanzgericht Münster hat für solche Fälle aber einen "Rettungsring" geschaffen.
Steuerzahler sind froh, wenn sich die lästige Steuererklärung durch das Kopieren von Daten aus dem Vorjahr vereinfachen lässt. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Kommt es dabei zu Fehlern, kann sich der Steuerzahler nicht einmal auf sein Korrekturrecht berufen.
FUCHS-Briefe
Gericht kippt Zugangsvermutung bei Briefzustellung
Bußgeld- oder Steuerbescheid: Bei diesen Schreiben handelt es sich um Verwaltungsakte, die mit der Post kommen und wichtige Fristen auslösen. Aber was ist, wenn Postchaos herrscht: Wann gelten dann Behördenschreiben als zugestellt? Das Finanzgericht hat der Deutschen Post die Rote Karte gezeigt.
Sie haben die elektronische Steuererklärung zur neuen Grundsteuer schon eingereicht? Glückwunsch, Sie gehören zum schnellen Drittel der Bevölkerung. Wenn der Bescheid kommt, sollten Sie den mit Argusaugen prüfen. FUCHSBRIEFE sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind wenig beliebt - doch die Erfolgschancen eines Widerspruchs sind besser als viele meinen. Das geht aus der Einspruchsbearbeitungsstatistik der Finanzämter hervor. FUCHSBRIEFE fassen die zentralen Ableitungen daraus für Sie zusammen.
Viele Corona-Soforthilfen wurden von Unternehmen und Selbständigen zurückgefordert. Doch jetzt entscheiden die Verwaltungsgerichte gerade reihenweise zugunsten der Unternehmen. FUCHSBRIEFE erklären den Hintergrund und sagen Ihnen, was Sie dagegen tun können.
Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid abändern, doch das muss innerhalb einer klaren Frist geschehen. Andernfalls verjähren die Ansprüche. Das gilt auch dann, wenn die Steuerzahlung von der gewählten Versteuerungsart des ehemaligen Ehepartners abhängig ist. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Nicht selten fallen Steuerzahlern erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Fehler im Steuerbescheid auf. Oftmals liegen dem falsche eigene Angaben zugrunde, die man gerne ändern möchte. Diese durchzuboxen ist kaum möglich, wie das Finanzgericht (FG) Münster feststellte.
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Wenn der Einkommensbescheid auf sich warten lässt ...
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt laut der Abgabenordnung 10 Jahre. Soweit so gut, doch es gibt Konstellationen, bei denen sich die Frist weiter ausdehnen kann. Über eine dieser Konstellationen schaffte der BFH jüngst Rechtsklarheit.
FUCHS-Briefe
Voraussetzungen für die Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheides
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er jedoch nochmal aufgehoben werden. Gilt das auch, wenn selbst ermittelte Zahlen schlicht vergessen werden?
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Fiskus nutzt komplexe Steuergesetzgebung zum Beschiss der Bürger
Wer zu spät aufmuckt, den bestraft der Fiskus. So erging es einem Miterben, dem zwei Grundstücke in der Schweiz zugefallen waren. Sein Finanzamt zockte ihn ab, indem es die deutsch-schweizerische Rechtslage völlig missachtete. Der Mann reagierte zu spät. Der BFH machte aus geschehenem Unrecht jetzt Recht.
FUCHS-Briefe
Postweg mit Subunternehmer macht alles kompliziert
Hat Ihnen das Finanzamt einen Bescheid per einfachem Brief zugeschickt, so wird kraft Gesetz fingiert, dass Sie den Bescheid drei Tage, nachdem ihn das FA zur Post gegeben hat, erhalten haben. Das gilt auch bei Übermittlung eines Bescheids durch einen privaten Postdienstleister. Für Sie hat das Konsequenzen bei der Einspruchs-Planung.
Steuerberater sollten ihre Akten ordentlich führen. Dazu gehört auch, dass ihre Wiedervorlage funktioniert. Denn: Werden Verluste von Mandanten in der Einkommenssteuererklärung nicht rechtzeitig angegeben, ist nachträglich nichts mehr zu retten.
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Bei Steuerbescheiden kommt es auf die Reihenfolge an
Sind Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, sollten Sie sich stets in einer bestimmten Reihenfolge gegen das Finanzamt wenden. Sonst gehen Ihnen womöglich Vorteile verloren.
Angesichts des drohenden Brexit geben viele deutsche Unternehmen ihre Ltd. in Großbritannien auf. Damit entgehen sie allerdings nicht der Steuerpflicht in Deutschland, macht das Bundesfinanzministerium klar.