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Dekodierung der Betriebsprüfungs-Krypten

BMF verrät, wie der Betriebsprüfer rechnet

Das Finanzministerium hat in einem Schreiben offengelegt, auf welchen Grundlagen bei Betriebsprüfungen gerechnet wird. Das ist ein wertvolles Papier für Unternehmer. Denn oft gibt es bei Betriebsprüfungen Missverständnisse, z.B. bei der Berechnung von Sollumsatz und wirtschaftlichem Umsatz. FUCHSBRIEFE haben sich das BMF-Schreiben angesehen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen interessanten Einblick in die Berechnungs-Logik von Betriebsprüfungen gegeben. Dabei geht es z.B. um die Berechnung des wirtschaftlichen Umsatzes. Der scheint bisweilen ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Das kennen vor allem Betroffene, die gerade unter dem akuten Druck einer Betriebsprüfung stehen.

Wie der Betriebsprüfer rechnet

Die Situation ist oft ähnlich. Der Betriebsprüfer mahnt an, der wirtschaftliche Umsatz sei nicht korrekt. Der Unternehmer ist sich keiner Schuld bewusst und fragt sich, worüber überhaupt gestritten wird. Dem steuerlichen Berater an der Seite geht das oft nicht anders. Er täuscht zwar Verständnis vor, möchte aber dringend ins Büro und gezielt nachschauen.

In einem Schreiben hat das BMF nun einige Betriebsprüfungskrypten dekodiert. Es wird genau erklärt, wie bestimmte Kenngrößen berechnet werden. Die Berechnung des wirtschaftlichen Umsatzes ist dabei zwar eine Formel über 1,5 Seiten. Aber letztlich ist sie kein Hexenwerk. Das BMF legt transparent dar, was in die Rechnung eingeht, was herausgerechnet wird. Dabei erfreut z.B., dass unentgeltliche Wertabgaben oder Umsätze aus der Vermittlertätigkeit hier nicht hergehören. Auch der Unterschied zwischen Sollumsatz und wirtschaftlicher Umsatz wird endlich deutlich.

Fazit: Selten wurden so kondensiert und nachvollziehbar die Ziele und Grundlagen des Rechnungswesens erläutert. Wer das kostenlose BMF-Schreiben einmal bis zum Ende mitdenkt und nachrechnet, ist sicher im Thema. Das bringt Betroffene auch gegenüber dem Betriebsprüfer in eine bessere Situation, weil er auf Augenhöhe mitreden kann. Auch teure Online-Seminare zu dem Thema können sich Unternehmer künftig sparen.

BMF-Schreiben GZ IV D 3 - S 1445/20/10007 :005

Hinweis: Spätestens bei der Ankündigung einer Betriebsprüfung sollten Unternehmer das Schreiben einmal überfliegen. Flattert der BP-Bericht auf den Tisch, sollte das Schreiben daneben liegen. Das dürfte viel Ärger wegen Missverständnissen ersparen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/2023-09-05-zusammenstellung-stl-aussenpruefung-betriebswirtschaftl-Begriffe.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

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