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Betriebsprüfung
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  • Unternehmer haben nur wenige Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen

Betriebsprüfung: Ausdehnung einer Anschlussprüfung

Lupe über dem Symbol eines Paragraphen
Lupe über dem Symbol eines Paragraphen. © cruphoto / Getty Images / iStock
Außenprüfungen gehören zu den unbeliebten Momenten im Leben eines Unternehmers. Einer Unternehmerin riss die Hutschnur, als sie erfuhr, dass das Finanzamt ihre Überprüfung sogar noch ausdehnen wollte. Sie zog vor Gericht.
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  • Betrieb muss Dienstpläne vorlegen

Verdacht der Arbeitsschutzbehörde reicht

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
© miztanya / stock.adobe.com
Die Gewerbeaufsichtsämter haben weitreichende Kontrollrechte. Wie weit diese Rechte reichen, musste gerade das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt klären.
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  • Deutsche Finanzverwaltung ist rückschrittlich

Wege zur Verfahrensbeschleunigung

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
International agierende Unternehmen müssen sich in vielen Fällen mit Verrechnungspreisverfahren beschäftigen. Ärgerlich wird es dann, wenn einem die Finanzverwaltung eher als Gegner, denn als Partner zur Seite steht. Doch Verbesserungen sind möglich.
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  • Betriebsprüfung nach positivem Bericht noch anfechtbar

Schlussmitteilung als Verwaltungsakt angreifen

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch. © miztanya / stock.adobe.com
Kurioser Fall: Die Betriebsprüfung ergibt, dass nichts zu beanstanden ist - und doch ist der Unternehmer unzufrieden. Denn aus dem Schlussgespräch der BP ergab sich, dass es sogar noch besser für den Unternehmer ginge. Die meisten Unternehmer belassen es dann aber dabei, um den Fall nicht neu "aufzumachen". Genau das geht aber und kann sich lohnen.
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  • Kein Pardon bei der Prüfungsanordnung

Tod schützt nicht vor Außenprüfung

Eine Lupe liegt auf einem Buch
Lupe. © [M] toeytoey2530 / Getty Images / iStock
Wer glaubt, dass der Tod das Ende darstellt, wird von Außenprüfungen eines Besseren belehrt. Über die Rechtmäßigkeit und Zumutbarkeit solcher Prüfungen für die Erben, musste nun der Bundesfinanzhof urteilen.
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  • Betriebsprüfung jederzeit möglich

Keine Ausnahme für Kleinstbetriebe

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Nach einer Außenprüfung Ihres Betriebs durch das Finanzamt können Sie nicht durchatmen. Eine Anschlussprüfung kann jederzeit für die Folgejahre erfolgen. Das gilt auch für Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe.
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  • Verbindliche Auskünfte richtig einholen

Gestalten und trotzdem ruhiger schlafen

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Eine Oase im Unsicherheitsdschungel des Steuerrechts kann es sein, wenn sich das zuständige Finanzamt festgelegt hat. Denn dann können Steuerzahler auf diese Festlegung vertrauen. Der Sachverhalt fliegt einem nicht in der nächsten Betriebsprüfung wieder um die Ohren. Die Hürden sind hoch, aber auch machbar.
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  • Kein unbegrenzter Datenzugriff nötig

Dem Betriebsprüfer einen Korb geben

Ein angeschalteter PC auf einem Schreibtisch mit Diagramm
Schreibtisch mit Computer. Copyright: Pexels
Der Bundesfinanzhof stärkt die Unternehmerrechte bei der Betriebsprüfung. Vertreter des Fiskus müssen bei der Digitalen Datenherausgabe die Interessen des Unternehmers beachten. Insbesondere gilt das bei Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten).
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  • Unternehmen mit schlechten Karten bei Auskunftsersuchen an Dritte

Finanzamt sitzt am längeren Hebel

Schild mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt sitzt am längeren Hebel. Copyright: Pixabay
Eine Betriebsprüfung kann lästig sein. Vor allem wenn dem Prüfer Unstimmigkeiten in den Abrechnungen auffallen – und das passiert eigentlich immer. Dann heißt es Dokumente nachliefern. Sich dagegen zu wehren ist nicht empfehlenswert, wie der aktuelle Fall einer Apotheke zeigt.
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  • Nachweis von geschäftlichen Bewirtungskosten

Finanzamt akzeptiert jetzt digitale Rechnungsbelege

Ein Tisch in einem Restaurant
Finanzamt akzeptiert jetzt digitale Rechnungsbelege. Copyright: Pexels
Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind ein beliebter Prüfungsschwerpunkt der Finanzbeamten und Betriebsprüfer. Deshalb empfiehlt es sich bei den Belegen genau hinzuschauen.
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  • Günstiges BFH-Urteil für Firmenwagennutzer

Bundesfinanzhof: Nutzungsentgelt mindert geldwerten Vorteil

Firmenwagennutzer, die ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt abdrücken, können sich über ein für sie positives BFH-Urteil freuen. Denn das Finanzamt muss die Zuzahlung zeitlich hübsch verteilen.
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  • Sozialversicherungsfreie Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung: Was zählt - Monate oder Arbeitstage?

Junge Menschen an einem Tisch
Kurzfristige Beschäftigung: Was zählt - Monate oder Arbeitstage? Copyright: Pexels
Mindestens alle vier Jahre steht eine Sozialversicherungsprüfung im Betrieb an. Gerade beim Einsatz von Aushilfen (z.B. geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte), dem Einsatz von Praktikanten oder der Beschäftigung von Studenten gibt es häufig Probleme. Wie Zeitgrenzen auszulegen sind, war jetzt höchstrichterlich zu klären.
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  • Völlig überzogene Betriebsprüfung

Hinzuschätzung des Finanzamts ist unangemessen

Betriebsprüfungen enden häufig mit einer Hinzuschätzung. Das ist zwar schönstes Steuer-Deutsch, kann aber bei der Gewinnermittlung zu satten Steuernachzahlungen führen. Die gute Nachricht: Nicht jeder kleinste Fehler in der Buchführung ist ein Grund für eigenmächtige Gewinnermittlungen.
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  • Nachzahlungszinsen wegen verzögerter Außenprüfung

Trödeliges Finanzamt kassiert kräftig

Wenn sich ein Finanzamt lange Zeit lässt für eine Betriebsprüfung, dann ist das schon allein ein Ärgernis für Unternehmen. Fürs Amt kann sich die Bummelei aber sogar lohnen.
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  • Vorweggenommene Erbfolge

Bei Abbruchabsicht keine Abschreibung

Das Unternehmen bereits vor dem Tods mit "warmer Hand" zu übergeben ist sinnvoll. Dabei wichtige Abreden zu treffen ebenfalls. Man muss aber aufpassen, dabei keine steuerschädlichen Abreden zu treffen.
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  • Restaurantschecks kein geldwerter Vorteil

Gültigkeit auch im Supermarkt

Für Mittelständler ist es nicht möglich mit einem tollen Betriebscasino begehrte Mitarbeiter zu locken. Als Alternative bleiben nur Restaurantschecks, die die Beschäftigten bei einem Catering-Vertragspartner oder einer Gaststätte einlösen können. Aber was passiert, wenn die Mitarbeiter den Scheck im Supermarkt einlösen? Wird dann der steuerfreie Sachbezug zum steuerpflichtigen geldwerten Vorteil?
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  • Prüfungen durch das Finanzamt

Unternehmen müssen wiederholte Prüfungen dulden

Betriebsprüfungen sind lästig und oft arbeitsintensiv. Daher wollen Unternehmen möglichst selten geprüft werden. Die Finanzbehörden ordnen aber manchmal wiederholte Prüfungen an. Was aber ist dabei zulässig?
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  • Außenprüfung des Finanzamts

Die Gemeinde darf "Mäuschen spielen"

Es gibt viele Gemeinden, die sind so klein, da kennt jeder jeden. Vor allem in Politik und Unternehmen. Um so unangenehmer, wenn ein Gemeindevertreter bei der Außenprüfung des Finanzamts "Mäuschen spielt". Der BFH hat geregelt, was er alles mitbekommen darf.
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  • Bei längeren Laufzeiten lieber einen Zins ansetzen

Auf die Laufzeit achten

Familienkredite sind beliebt bei Kleinunternehmern. Aber sie sind tückisch, wenn sie eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten haben. Dann sollten die Kreditnehmer einige Punkte beachten. Ein Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts gibt Aufschluss.
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