Betriebsprüfung: BFH setzt Auskunftsgrenzen
Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Außenprüfung steuerlich relevante E-Mails von Unternehmen einsehen, jedoch nicht ein Gesamtjournal aller E-Mails fordern. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass für solch umfassende Datenanforderungen die Rechtsgrundlage fehlt. Für Unternehmen sind damit in der Praxis Handlungsmöglichkeiten verbunden.