Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1710
Erbschaftsteuer

Entwarnung an der ErbSt-Front

Das baden-württembergische Finanzministerium lässt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Alarmglocken schrillen. Fuchs gibt Entwarnung.
Das Finanzministerium von Baden-Württemberg sorgt mit einem koordinierten Ländererlass für Aufregung unter Unternehmern und Steuerexperten. Da heißt es: „Im Hinblick auf die Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind ... sämtliche Festsetzungen nach dem 31. Dezember 2008 entstandener Erbschaftsteuer ... in vollem Umfang vorläufig durchzuführen“ (Erlass 3 - S 033.8 / 69 vom 12.03.2015). Doch wir können Entwarnung geben. „Die Finanzverwaltung scheint hier über das Ziel hinauszuschießen“, meint Pawel Blusz, Rechtsanwalt und Steuerberater in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Nach seiner Ansicht dürfte der Vorläufigkeitsvermerk zu weit gehen, indem alle Festsetzungen seit dem 1.1.2009 erfasst sein sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortgeltung des bisherigen Rechts angeordnet (unter Randnummer 292). Eine Rückwirkung sei nur auf exzessive Missbrauchsfälle beschränkt und könne nur auf den Zeitpunkt der Verkündigung des Urteils bezogen sein. Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Zuwendungen seien davon folglich nicht erfasst. Nach Ansicht von Blusz dürfte eine so weit gehende Rückwirkung „verfassungsrechtlich bedenklich“ sein.

Fazit: Offenbar wollen die Finanzbeamten der Länder im Erbschaftsteuerrecht auf Nummer Sicher gehen – und geraten möglicherweise schon wieder mit der Verfassung in Kollision.

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 29 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Risikodisziplin bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, hunderte Anlageentscheidungen und völlig unterschiedliche Strategien. Dennoch zeigt die aktuelle Auswertung der FUCHS-Performance-Projekte ein erstaunlich einheitliches Bild. Nicht die aggressivsten Portfolios stehen vorne, sondern die Manager mit der konsequentesten Risikokontrolle. Während einzelne Häuser spektakuläre Vermögensstände erreichen, überzeugen andere durch außergewöhnliche Stabilität. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
Zum Seitenanfang