Ermäßigung beantragen
Wollen Sie wegen ausgebliebener Mieteinnahmen einen Antrag auf Grundsteuerermäßigung stellen, haben Sie dafür bis zum 31. März Zeit.
Wollen Sie wegen ausgebliebener Mieteinnahmen einen Antrag auf Grundsteuerermäßigung stellen, haben Sie dafür bis zum 31. März Zeit. Bis zu diesem Stichtag muss der Antrag bei Ihrer Gemeinde vorliegen. Damit ein solcher Antrag bewilligt wird, muss das Minus der Mieteinnahmen mehr als 50% gegenüber dem Vorjahr betragen. Außerdem müssen Sie die Nichtvermietbarkeit und Ihre Bemühungen um eine Vermietung nachweisen (z.B. durch Vermietungsannoncen).