Azubis sollen lernen und nicht nur Arbeiten
Die Gewerkschaften beklagen schon seit Jahren, dass immer wieder Auszubildende als billige Arbeitskräfte missbraucht würden. Rechtlich ist die Sache klar: Ausbildungsfremde Tätigkeiten verbietet das Berufsbildungsgesetz (BBIG). Trotzdem gibt es immer noch dreiste Verstöße, wie ein Fall aus dem Rheinland zeigt.