Azubi-Rauswurf: Ohne Vorwarnung ist der Betrieb chancenlos
Viel Verständnis für einen Azubi und wenig für den Metallbaubetrieb, zeigte das Arbeitsgericht (ArbG) in Heilbronn. Betriebe glauben, dass unentschuldigte Fehlzeiten und leere Berichtshefte für eine Trennung ohne Abmahnung auch nach der Probezeit ausreichen. Das Urteil des ArbG zeigt allerdings etwas anderes.