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Steuern – die meisten Vergünstigungen erfüllen ihren Zweck nicht

Ineffiziente Vergünstigungen

Die meisten Steuervergünstigungen erfüllen ihren Zweck nicht. Das zeigt eine Bewertung von 33 Vergünstigungen im Volumen von insgesamt 7,4 Mrd. Euro. Nur Maßnahmen, die für 36% der Steuererleichterungen stehen, konnten die Kriterien erfüllen, die anderen bestenfalls teilweise.

Etliche Steuervergünstigungen sind ineffizient. Zu diesem Schluss kommen ZEW, ifo, FiFo und des Fraunhofer FIT in einer Gemeinschaftsanalyse. Sie haben dazu 33 Steuervergünstigungen im Volumen von 7,4 Mrd. Euro untersucht. Das ist zusammen ein Viertel aller hiesigen Steuerverzichte.

Die Steuervergünstigungen wurden nach ihrer Wirkkraft bewertet. Dienen sie wirtschaftspolitisch sinnvollen Zielen? Und sind sie geeignet, diese Ziele auch zu erfüllen? Zehn Steuervergünstigungen im Volumen von 1,8 Mrd. Euro sind komplett unwirksam. Sie sollten daher abgeschafft werden. Siebzehn mit einem Volumen von 2,9 Mrd. Euro (39%) werden als ausreichend bewertet. Sie erfüllen einige der Kriterien, sollten aber verbessert werden. Nur sechs der bewerteten Maßnahmen mit einem Volumen von 2,7 Mrd. Euro erfüllen die Kriterien weitgehend. Das bedeutet: Der überwiegende Teil ist nicht überflüssig; es werden aber reichlich Steuergelder verplempert.

Größter Brocken mit fast einer Mrd. Euro im Jahr ist der § 54 EnergieStG. Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden dabei um 25% des Regelsteuersatzes auf Heizstoffe entlastet, wenn der Selbstbehalt von 250 Euro überschritten wird. Das soll Unternehmen im internationalen Wettbewerb unterstützen. Die Forschungsinstitute sehen keinen Grund, dass die Absenkung der Energiekosten für das gesamte produzierende Gewerbe dessen Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Denn diese betragen im Schnitt nur 2% der Gesamtkosten.

Fazit: 63% aller Steuervergünstigungen erfüllen ihren Zweck nur bedingt. Der Staat sollte viel konsequenter seine Maßnahmen evaluieren und anpassen.

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