Mehr Möglichkeiten für Stiftungen
Stiftungen in Deutschland werden ab 2018 über einen erweiterten Katalog an Möglichkeiten verfügen.
Stiftungen in Deutschland werden ab 2018 über einen erweiterten Katalog an Möglichkeiten verfügen. Das verspricht das neue Stiftungsrecht, das gerade überarbeitet wird. Es soll bundesweit einheitlich im BGB geregelt werden. Darauf hat sich eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz geeinigt. Die Stiftungsaufsicht bleibt unverändert regional. Zahlreiche Änderungen sind geplant:
- Stiftungen können sich zusammentun. Die Zusammenlegung soll als eigenständige stiftungsrechtliche Maßnahme ausgestaltet werden. Der Stiftungszweck der Stiftung, die einer anderen zugelegt wird, soll in der übernehmenden Stiftung weitergeführt werden.
- Die Auflösung und Aufhebung von Stiftungen wird ebenfalls erleichtert. Bisher ist es nur dann möglich, eine Stiftung aufzulösen, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. Künftig soll die Aufhebung möglich sein, wenn die Stiftung ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Wenn sie also die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann eine Stiftung aufgelöst oder zusammengelegt werden. Damit reagiert die Politik auf die anhaltende Niedrigzinsphase, die viele Stiftungen in finanzielle Nöte bringt.
- Das BGB wird auch die Ermächtigung zur Änderung der Stiftungssatzung durch die Stiftungsorgane enthalten. Sie ist bereits in zahlreichen Ländergesetzen enthalten.
Fazit: Die Stiftungsarbeit vereinfacht sich, weil der Rechtsrahmen klar wird – die 16 verschiedenen Regelungen der Bundesländer entfallen.