Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1776
Stiftungsrecht

Mehr Möglichkeiten für Stiftungen

Stiftungen in Deutschland werden ab 2018 über einen erweiterten Katalog an Möglichkeiten verfügen.
Stiftungen in Deutschland werden ab 2018 über einen erweiterten Katalog an Möglichkeiten verfügen. Das verspricht das neue Stiftungsrecht, das gerade überarbeitet wird.  Es soll bundesweit einheitlich im BGB geregelt werden. Darauf hat sich eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz geeinigt. Die Stiftungsaufsicht bleibt unverändert regional. Zahlreiche Änderungen sind geplant:
  • Stiftungen können sich zusammentun. Die Zusammenlegung soll als eigenständige stiftungsrechtliche Maßnahme ausgestaltet werden. Der Stiftungszweck der Stiftung, die einer anderen zugelegt wird, soll in der übernehmenden Stiftung weitergeführt werden.
  • Die Auflösung und Aufhebung von Stiftungen wird ebenfalls erleichtert. Bisher ist es nur dann möglich, eine Stiftung aufzulösen, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. Künftig soll die Aufhebung möglich sein, wenn die Stiftung ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Wenn sie also die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann eine Stiftung aufgelöst oder zusammengelegt werden. Damit reagiert die Politik auf die anhaltende Niedrigzinsphase, die viele Stiftungen in finanzielle Nöte bringt.  
  • Das BGB wird auch die Ermächtigung zur Änderung der Stiftungssatzung durch die Stiftungsorgane enthalten. Sie ist bereits in zahlreichen Ländergesetzen enthalten.   
Noch keine Einigung gibt es über rechtliche Ausgestaltungen im Detail. So ist noch unklar, wie die Auflösung, Aufhebung und Zusammenlegung von Stiftungen konkret funktionieren soll. Sollen die Stiftungsorgane mit Genehmigung der Stiftungsbehörden diese Prozesse beschließen oder soll diese Entscheidung alleine durch die Stiftungsbehörden getroffen werden? Hier besteht noch Verhandlungsbedarf. Ein weiterer Punkt der Gesetzesänderung, der noch strittig ist: Darf der Stifter die Stiftungssatzung ändern? Sinn macht ein derartiges Recht, um die Satzung nachbessern zu können, wenn sich die Vorstellungen des Stifters als falsch erweisen oder die Erwartungen in die Stiftungstätigkeit sich nicht erfüllen. Auch über die Frage, ob ein spezielles Stiftungsregister aufgebaut wird, gibt es keine Einigung.  

Fazit: Die Stiftungsarbeit vereinfacht sich, weil der Rechtsrahmen klar wird – die 16 verschiedenen Regelungen der Bundesländer entfallen.  

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang