Neue Regeln
die kantonalen Steuerprivilegien der Holding sowie der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften werden abgeschafft;
künftig sollen 70% (bisher 60%) der Dividenden versteuert werden. Zu dieser Quote will der Bund künftig auch die Kantone verpflichten.
das Dividendenprivileg auf Streubesitz – im Kern geht es dabei nicht um eine Vorzugsbehandlung, sondern die Vermeidung einer Doppelbesteuerung – soll ausgeweitet werden. Vorteil: Auch Beteiligungen unter 10% werden dann davon erfasst.
Fazit: Vor allem die Kompensationsmaßnahmen sind noch unsicher. Insgesamt steht eine bundesweite Nivellierung an, die zu Lasten der Niedrigsteuerkantone gehen dürfte.