Rückzahlungsanspruch bei unionswidrigen Steuern
Das Steuerrecht ist eine Domäne der Nationalstaaten. Doch auch hier gewinnt die Europäische Union an Einfluss. Die deutsche Finanzverwaltung darf EU-Recht darum nicht ignorieren, wie ein Fall vor dem Bundesfinanzhof zeigt.
Verstößt die Erhebung einer Steuer gegen Unionsrecht, hat der Steuerzahler Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Steuer inkl. Zinsen.