Steuererklärung: Gründe für kürzere Fristen
Abgabe für vorhergehende Steuerjahre ist nicht oder verspätet erfolgt
Es wurden nachträgliche Vorauszahlungen (auch auf Wunsch des Steuerpflichtigen) drei Monate vor Abgabe der Erklärung bzw. des Zinslaufes festgesetzt
Steuervorauszahlungen wurden auf Wunsch des Steuerpflichtigen für das betreffende Jahr reduziert
Abschlusszahlung des vorhergehenden Jahres überstieg mindestens zu 25% die insgesamt zu zahlende Steuer (mit Vorauszahlungen) oder
Abschlusszahlung war größer als 10.000 Euro
Das Finanzamt erwartet eine Steuernachzahlung von mindestens 10.000 Euro
Eine Betriebsprüfung ist vorgesehen
Es erfolgte im betreffenden Jahr eine Betriebseröffnung / Betriebseinstellung
Wenn Verluste bei einer Gemeinschaft / Personengesellschaft festzustellen sind
Automatisch geregeltes Zufallsverfahren
Fazit: Unternehmen haben mehr Zeit für die Steuererklärung. Der Katalog zu Gründen für die Voranforderung sorgt für ein geregeltes Verfahren.