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Mehr Zeit

Steuererklärung: Gründe für kürzere Fristen

Sie haben ab 2018 mehr Zeit für Ihre Steuererklärung. Falls der Fiskus auf eine schnellere Abgabe drängt, muss er Ihnen erklären, warum.
Unternehmen haben ab 2018 zwei Monate länger Zeit, bis sie ihre Steuererklärung abgeben müssen. Aber es gibt auch neue Möglichkeiten für den Fiskus, die Abgabe einer Steuererklärung vorfristig anzufordern. Beides ist im neuen Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geregelt. Das Finanzamt muss vorfristige Anforderungen exakt begründen. Gründe können von zu erwartenden Steuernachzahlungen bis hin zu einer geplanten Betriebsprüfung gehen. Nach dem Zufallsprinzip dürfen Steuererklärungen zudem weiter angefordert werden. Auch in diesem Fall muss Ihnen der Fiskus den exakten Grund für die Anforderung benennen. Gründe für Vorabanforderungen sind:
  • Abgabe für vorhergehende Steuerjahre ist nicht oder verspätet erfolgt

  • Es wurden nachträgliche Vorauszahlungen (auch auf Wunsch des Steuerpflichtigen) drei Monate vor Abgabe der Erklärung bzw. des Zinslaufes festgesetzt

  • Steuervorauszahlungen wurden auf Wunsch des Steuerpflichtigen für das betreffende Jahr reduziert

  • Abschlusszahlung des vorhergehenden Jahres überstieg mindestens zu 25% die insgesamt zu zahlende Steuer (mit Vorauszahlungen) oder

  • Abschlusszahlung war größer als 10.000 Euro

  • Das Finanzamt erwartet eine Steuernachzahlung von mindestens 10.000 Euro

  • Eine Betriebsprüfung ist vorgesehen

  • Es erfolgte im betreffenden Jahr eine Betriebseröffnung / Betriebseinstellung

  • Wenn Verluste bei einer Gemeinschaft / Personengesellschaft festzustellen sind

  • Automatisch geregeltes Zufallsverfahren

Fazit: Unternehmen haben mehr Zeit für die Steuererklärung. Der Katalog zu Gründen für die Voranforderung sorgt für ein geregeltes Verfahren.

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