Übergabe von GmbH-Anteilen
Es gibt bei der Vermögensübertragung von GmbH-Anteilen keine Hintertürchen. Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen.
Die Vermögensübergabe von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen muss umfassend sein. Dann kann das Modell steueroptimal genutzt werden. Drei Bedingungen müssen dafür laut BFH (Urteil vom 20.3. 2017, Az. X R 35/16) erfüllt sein:
- Es müssen mindestens 50% übertragen werden
- Der Übernehmer wird neuer Geschäftsführer
- Der bisherige Anteilsinhaber und Geschäftsführer darf nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein
Fazit: Die Unternehmens-Übertragung mit Hintertürchen funktioniert nicht.