Unternehmen: Neue Informationspflichten
Auf Unternehmen ab 10 Beschäftigten kommen ab 1. Februar neue Informationspflichten zu.
Für Unternehmen ab 10 Beschäftigten gelten ab 1. Februar neue Informationspflichten. Sie müssen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) auf ihrer Webseite (oder AGB) darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch das Gegenteil müssen Kunden sofort erfassen können. Nehmen Sie an einer Verbraucherschlichtung teil, müssen Sie die zuständige Schlichtungsstelle (mit Anschrift und Webseite) nennen. Wichtig: Nehmen Sie als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten an einer Verbraucherschlichtung teil, müssen Sie darüber auch informieren.
Fazit: Erfüllen sie die Informationspflichten nicht, drohen Ihnen Abmahnungen von Rechtsanwälten oder Verbraucherverbänden.