Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1546
Bundesfinanzhof schafft Klarheit

Weniger Steuern bei Abfindung

Auflösungsvertrag mit Abfindung – das funktioniert in Zukunft noch besser. Betriebe, die sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, haben ein probates, wenn auch nicht ganz preiswertes Instrument. Die Fünftelregelung bei Abfindungen hilft Steuern sparen.

Zahlt der Arbeitgeber bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, unterliegt diese der günstigeren Besteuerung. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt klargestellt (Urteil vom 13.3.2018, Az. IX R 16/17). Auflösungsverträge mit Abfindungen nutzen Unternehmen, um sich von Beschäftigten einvernehmlich zu trennen. Arbeitnehmer sind damit aber oftmals nur dann damit einverstanden, wenn sie für das erhaltene Geld den ermäßigten Steuersatz (Fünftelregelung) zahlen müssen.

Im strittigen Fall einigten sich ein Verwaltungsangestellter und sein Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag. Die Höhe der Abfindung belief sich auf 36.250 Euro. Das Finanzamt lehnte die beantragte Fünftelregelung ab. Anders das zuständige Finanzgericht Münster und der Bundesfinanzhof; sie wiesen die Entscheidung des Finanzamts unisono zurück. Die gezahlte Entschädigung ist als außerordentliche Einnahme mit dem geringeren Steuersatz anzusetzen.

Aber es gilt Bedingungen zu beachten! Die Abfindung muss als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gelten. Und: Die Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgehen. Das sind Voraussetzung dafür, dass die Abfindung als „Ausgleich für Einnahmen-verluste" gelten kann.

Fazit:

Auflösungsverträge mit Abfindungen bleiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv und sind jetzt rechtssicher. Das ausgezahlte Geld ist nur durch die Fünftelregelung zu versteuern.

Hinweis:

Die Fünftelregelung geht so: Im Jahr, in dem die Abfindung anfällt, ist nur ein Fünftel der Abfindungssumme zu versteuern. Gleiches gilt für die vier drauffolgenden Jahre. Die steuerliche Wirkung ist so als erhielte der Arbeitnehmer die Abfindung gleichmäßig über fünf Jahre verteilt.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Akkumulation vor dem nächsten Run

Bitcoin seltener als Gold

Die aktuelle Kurskorrektur des Bitcoin ist ein gute Kaufgelegenheit. Denn die Kryptowährung hat mit ihrem vierten „Halving“ einen Meilenstein erreicht. Das Netzwerk-Update dürfte den Kurs der Kryptowährung bald in Richtung Allzeithoch treiben. Denn derzeit ist der Bitcoin in einer Akkumulations-Phase vor dem nächsten Preis-Run.
  • Fuchs plus
  • Deutsche Industrie: Qualität rauf, Quantität runter

Wertschöpfung steigt trotz sinkender Produktion

Die deutsche Industrie hat den durch gestiegene Kosten in den letzten Jahren erzwungenen Strukturwandel bisher recht gut gemeistert. Sie konzentriert sich immer stärker auf Bereiche, die in Deutschland gewinnbringend hergestellt werden können. Unklar ist, wie sich die Strategie in den kommenden Monaten bis Jahre auf den Arbeitsmarkt auswirkt.
  • Fuchs plus
  • IT-Fachkräfte im EU-Ausland gewinnen

Recruiting-Hilfe für ausländische Fachkräfte

Flagge Europa © AB Visual Arts / stock.adobe.com
Unternehmen müssen IT-Fachkräfte im Ausland gewinnen. Da es in den anderen EU-Staaten ebenfalls an Softwareentwicklern, IT-Projektmanagern, Frontend- und Backend-Entwicklern mangelt, müssen die Firmen in Asien suchen. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, wie das Recruiting funktioniert und wer dabei hilft.
Zum Seitenanfang