Betriebsrenten: Bei Firmenverkauf geschützt
Der Erwerber eines Unternehmens darf die Betriebsrenten nicht ohne weiteres an seine niedrigeren Standards anpassen. Das entschied jetzt der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts. Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden.
Urteil: BAG vom 22.10.2019, Az.: 3 AZR 429/18