Betrogener Unternehmer: Wenigstens die Umsatzsteuer gibt es zurück
Wenn Unternehmen Betrügern aufsitzen und eine vorab bezahlte Leistung nicht erhalten, können sie sich die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Der Fall: Ein Unternehmer hatte ein Blockheizkraftwerk bestellt und hierfür vorab 30.000 Euro zuzüglich 5.700 Euro Umsatzsteuer bezahlt. Das betreffende Unternehmen hatte allerdings keine Erfahrungen mit der Herstellung dieser Produkte. Es kam zur Insolvenz des Lieferanten und zur Verurteilung der Geschäftsführung. Über 1.400 Opfer hatten ihr Geld verloren.