BMF will fast jede Zahlung gläsern und dem Grunde nach verdächtig machen
Was verdächtig ist, entscheidet die neue EZG eigenmächtig
Dabei werden Schwarzgeldströme und echte Geldwäschen auf den Prüfstand kommen. Doch es wird auch jede Menge "Beifang" geben. Völlig übliche und unternehmerisch notwendige Zahlungen geraten ebenfalls in den Dunstkreis verdächtiger Zahlungen. Der Gebrauchtwagenverkauf: verdächtig. Anderkonten von Notaren und Anwälten: verdächtig. Zahlungsabwicklung für ausländische Kunden und Mandanten im Streckengeschäft:verdächtig. Und das sogar als Steuervertreter, also im Fiskalinteresse des Staates. Immobilienkauf: superverdächtig.
Das paßt ins BIld der bisherigen Überwachungsverdichtung
Steuervergünstigungen wie z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen werden nur noch bei unbarer Zahlung gewährt. Eigentlich müßte eine Quittung reichen. Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Finanzdienstleister müssen schon lange „verdächtige“ Zahlungen melden. Der internationale Datenaustausch ist längst Realität (FUCHSBRIEFE berichteten mehrfach). Und jetzt kommt noch die anlasslose, im Grunde willkürliche Überwachung der EZG hinzu.
Fazit: Der gesamte Welt-Finanzfluß nähert sich 100% Gläsernheit. Als Gegenbewegung wird allerdings wieder mehr bar bezahlt oder verrechnet sowie auf virtuelle Ersatzwährungen ausgewichen.
BMF – Pressemitteilung vom 11.10.2023
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/10/2023-10-11-konzentriert-gegen-