Inkongruente Gewinnausschüttung akzeptiert
Inkongruente Gewinnausschüttungen sind von der Finanzverwaltung nicht gern gesehen. Sie wittert sofort eine unzulässige Steuergestaltung. Allerdings hat der Bundesfinanzhof jetzt sein "Herz" für Unternehmer entdeckt und eine solche Gestaltung unter gewissen Voraussetzungen zugelassen.