Bundesfinanzhof segnet Steuersparmodell mithilfe von Stiftung ab
Geld an eine Stiftung spenden, Spenden steuerlich absetzen und dann von der Stiftung ein Darlehen erhalten - das hat der Bundesfinanzhof (BFH) offiziell abgesegnet. Ein Gestaltungsmissbrauch liege nicht vor. Das eröffnet interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
BFH gewährt Abzug auch bei Darlehen nach Spende
Alle zehn Jahre kann der Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend gemacht werden. Ehegatten haben die Möglichkeit, in Summe zwei Millionen Euro abzuziehen. Der Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.
Wichtig für den Steuerabzug der Spende ist aber, dass der Spender das Geld endgültig und unwiderruflich der Stiftung übertragen hat. Die anschließende Darlehensgewährung muss zu Bedingungen wie zwischen fremden Dritten zivilrechtlich wirksam vereinbart und auch tatsächlich so wie vereinbart durchgeführt werden. Das betrifft insbesondere die Festlegung eines angemessenen Zinses. Im Urteilsfall war zudem auch problematisch, dass die Bonität des Kreditnehmers nicht geprüft wurde.
Fazit: Ein interessantes Modell, das sich vor allem dann lohnt, wenn die steuerlichen Einsparungen durch den Spendenabzug größer sind als die Zinsen aus dem Darlehen der Stiftung.
Urteil: BFH, X R 4/22