Bundesfinanzhof zu steuerfreien Schweden-Schenkungen
In Deutschland ansässige Steuerzahler, die in Schweden eine Schenkung erhalten, müssen darauf in Deutschland Schenkungssteuer zahlen. Diesen unvorteilhaften Urteilsspruch fällte der Bundesfinanzhof (BFH). Zwar gibt es in Schweden seit gut 20 Jahren keine Schenkungssteuermehr. Steuerpflichtige, die sowohl in Schweden als auch in Deutschland ansässig sind, wollten darum mit Verweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht bei den Schweden sehen. Der BFH lässt ihre Hoffnungen aber platzen und verlagert für solche Fälle das Besteuerungsrecht nach Deutschland. Die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht schließlich nicht, wenn es in Schweden gar keine Schenkungssteuer gibt.
Fazit: Steuerfreie Schenkungen in Schweden gibt es nicht für in Deutschland ansässige Steuerzahler.
Urteil: BFH II R 27/20