Vorsorgeaufwendungen einzeln betrachten
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten müssen Steuerzahler auch die Vorsorgeaufwendungen steuerlich einzeln betrachten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem für Steuerzahler positiven Urteil entschieden. Die Abziehbarkeit einzelner Vorsorgeaufwendungen führt nicht zum Verlust anderer Vorsorgeaufwendungen im Inland.