Die Reihenfolge muss stimmen
In einem Massenentlassungsverfahren sollten Sie die richtige Reihenfolge einhalten, damit die Kündigungen wirksam sind. Dazu muss zunächst die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen, bevor den Arbeitnehmern das Schreiben ins Haus flattert.
Urteil: BAG vom 13.6.2019, Az.: 6 AZR 459/18