Eigentlich banal, aber bitte nicht vergessen: Immobilienmakler sind keine Steuerberater
Der Immobilienmakler ist für Steuerfragen die falsche Adresse. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) gerade bekräftigt. Ein Immobilienmakler ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen eines Verkaufs steuerrechtliche Fragen zu prüfen und darüber seine Kunden aufzuklären. Hat ein Käufer eine Steuernachzahlung zu leisten, weil er vor Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist sein Eigentum verkauft hat, dann haftet dafür nicht der Makler. Anders ist die Sachlage, wenn der Makler als Steuerfachmann auftritt.
Urteil: BGH vom 12.07.2018, Az.: I ZR 152/17